Verwaltungsaufgaben sind von Kolleginnen und Kollegen mit Verwaltungsaccounts über diese zu erledigen. Hierzu zählen insbesondere personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Aufgaben.
In eduPort sind von daher auch keine Funktionspostfächer oder Postfächer für mehrere Nutzer-/innen in personalrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten einzurichten.
EduPort-Nutzer mit Verwaltungsaccount (BSB-E-Mailadresse), die keine zwei Postfächer nutzen oder abrufen möchten, können in eduPort eine automatische E-Mail-Weiterleitung an die BSB-Adresse einrichten.